BARRIEREFREIES FESTIVAL
Für unsere Besucher garantieren wir einen völlig barrierefreien Zugang zum Festival.
BesucherinfosUm einen reibungslosen Ablauf des Festivals für alle Besucher gewährleisten zu können, gilt es ein paar Regelungen aufzustellen um deren Beachtung wir bitten. Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen, könnt ihr gerne per E-Mail oder telefonisch auf uns zukommen. EintrittDas STAND UP PFESTIVAL ist kostenlos für alle Besucher. Noch zur Info: Mit der bewusst gewählten Namensbildung möchte die Pforzheimer Initiative ihre Verbundenheit mit der Stadt zum Ausdruck bringen: Nicht erlaubt zum Mitführen auf das Festivalgelände sind…
HausrechtDem Veranstalter steht auf dem Veranstaltungsgelände das alleinige Hausrecht zu. Das Hausrecht wird von beauftragten Sicherheitskräften ausgeübt, deren Anordnungen in jedem Fall Folge zu leisten sind. Besucher des Festivals bestätigen mit dem Betreten der Festivalgeländes die Kenntnisnahme und Anerkennung der Hausordnung als verbindlich. Die Hausordnung kann an den Ein- und Ausgängen vor Ort eingesehen werden. ZutrittsverweigerungSichtlich betrunkenen oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Zutritt auf Grund erhöhten Sicherheitsrisikos verweigert. Jeder Besucher ist verpflichtet nach Aufforderung durch das Sicherheitspersonal an den Ein- und Ausgängen Körper- und Taschenkontrollen durchführen zu lassen. Wenn eine angemessene Kontrolle nicht möglich ist oder verweigert wird, muss das Sicherheitspersonal davon ausgehen, dass bewusst gegen ein Verbot verstoßen werden soll – der Zutritt wird entsprechend verwehrt. RollstuhlfahrerUm Rollstuhlfahrern einen guten Blick auf die Bühne zu ermöglichen, gibt es ein erhöhtes Podest auf dem Veranstaltungsgelände. Die Sanitäranlagen sind ebenfalls behindertengerecht. Minderjährige FestivalbesucherKinder unter 4 Jahren empfehlen wir nicht auf das Festival mitzunehmen, da ein Musikfestival für kleine Kinder eine erhebliche Lautstärke-Belastung darstellt. Kinder im Alter von 4 bis 14 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben die Eltern die Pflicht, für ein minderjähriges Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt am Festival. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist das Jugendschutzgesetz in Kraft. Fotografieren/ Ton- und VideoaufnahmenFotografieren für den privaten Gebrauch ist gestattet – es sind nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Professionelle Audio- und Videoaufnahmen von den Künstlern sind nicht erlaubt. PersönlichkeitsrechteMit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme ein. Dies gilt für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten bzw. Medienpartnern in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Des Weiteren willigt der Festivalbesucher der anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein. Verhaltensregeln beim Festival
In schwerwiegenden Fällen der Missachtung wird ein dauerhafter Platzverweis ausgesprochen. |
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